Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1717/16

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zum rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in NRW 2016 zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 7.000,-- Euro festgesetzt.


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