Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2866/16

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, fünf dem M.                 für August 2016 zugewiesene Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO nicht mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.


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