Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 2884/16.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 9665/16.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16. August 2016 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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