Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 3017/16

Tenor

Die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 2. September 2016 (6 K 10105/16) gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 30. August 2016 wird angeordnet, soweit dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen, die Abgabe des Führerscheins angeordnet und ein Zwangsgeld angedroht ist.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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