Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 3752/16

Tenor

  • 1.

    Frau O.      L.           , wohnhaft G.--------straße 000, 00000 W.       , wird beigeladen.

  • 2.

    Die aufschiebende Wirkung der beabsichtigten Klage gegen die schriftliche Bestätigung der mündlichen Polizeiverfügung des Antragsgegners vom 6. November 2016 (Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot nach § 34a PolG NRW) wird angeordnet.

  • 3.

    Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.

  • 4.

    Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

  • 5.

    Der Tenor dieser Entscheidung soll dem Antragsteller vorab telefonisch bekannt gegeben werden.


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