Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 L 2728/16

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6

s="absatzLinks">die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 9201/16 gegen das in dem Bescheid des Antragsgegners vom 30. Mai 2016 ausgesprochene Hausverbot wiederherzustellen,

7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 20 21 22 23 ass="absatzRechts">24 25

atzLinks">Eine Anhörung kann bis zur letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden. Hierbei ist dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich – schriftlich oder mündlich – zu den für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen zu äußern. Eine Anhörung durch das Gericht reicht nicht aus. Deshalb muss die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen eine vollwertige Gelegenheit zur Stellungnahme geben und nach Prüfung des Vorbringens zu erkennen geben, ob sie nach erneuter Prüfung an dem angefochtenen Verwaltungsakt festhält.</p> 26

27

ss="absatzLinks">Nach dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen,

28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen