Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 L 5473/17

Tenor

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gegenstandswert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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