Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 2193/18

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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absatzLinks">II. Die wegen der Teilzeitbeschäftigung der Klägerin gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BBesG vorgenommene Kürzung der Polizeizulage ist rechtmäßig.

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