Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 181/19

Tenor

Es wird festgestellt, dass die von der Antragstellerin am 18. Januar 2019 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhobene Klage (6 K 397/19) hinsichtlich des Versagungsbescheids vom 20. Dezember 2018 aufschiebende Wirkung entfaltet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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