Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 423/19

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die sich aus dem Schreiben vom 00.00.0000 ergebenden Informationen auf der Internetplattform lebensmitteltransparenz.nrw.de zu veröffentlichen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.