Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 12 L 2327/19.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 6287/19.A gegen die Abschiebungsanordnung unter Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 1. April 2019 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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