Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2694/19

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene Stelle eines/einer Fachleiters/Fachleiterin zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (Studiendirektor/-in, Besoldungsgruppe A 15) am städtischen L.      –I.         -Gymnasium in N.        mit einem anderen Mitbewerber/einer anderen Mitbewerberin zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000,- Euro festgesetzt.


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