Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 1466/20.A

Tenor

Unter Änderung der Beschlüsse vom 29. Januar 2020 zu den Az. 22 L 9/20.A und 22 L 3319/19.A wird die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 7500/19.A gegen die Abschiebungsanordnungen in den Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. Oktober 2019 und vom 17. Dezember 2019 (Ziffer 3 des jeweiligen  Bescheides) angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Änderungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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