Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 250/22

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Die aufschiebende Wirkung der noch zu erhebenden Klage gegen Ziffer I.2 Satz 1 und Ziffer I.6 des Bescheides des Antragsgegners vom 2. Februar 2022 wird wiederhergestellt, bezüglich Ziffer I.2 Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Antragsteller verpflichtet wird, je 40 Teilnehmende einen Ordner einzusetzen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen zu 1/4 der Antragsteller und zu 3/4 der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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