Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 K 7296/97

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Käger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens einschließlich der durch die Verweisung bedingten Kosten. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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