Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 K 2480/00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.220,27 DM zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, für den Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 21.220,27 DM vorläufig vollstreckbar.


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