Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 L 3150/02

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt. Der Beschluß soll den Beteiligten vorab per Fax übermittelt werden.


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