Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 3 K 5192/03

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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