Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 L 359/04

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Anträge des Antragstellers vom 14. Januar 2004 auf Erteilung je einer Sondernutzungserlaubnis für einen darin näher bezeichneten Informationsstand am 21. Februar und 6. März 2004 zu dem Thema "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen für das Volk" auf der L.-----straße (21. Februar 2004) bzw. I.--straße (6. März 2004) in C1. jeweils in der Zeit von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts bis zum 19. Februar 2004, 20.00 Uhr, neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragssteller und der Antragsgegner tragen die Verfahrenskosten jeweils zur Hälfte.

2. Der Streitwert wird auf 4000,00 ( festgesetzt.

3. Der Beschluss soll den Beteiligten wegen der Eilbedürftigkeit vorab per Telefax übermittelt werden.


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