Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 L 1350/05

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das Beförderungsverfahren betreffend die dem Polizeipräsidium F. zum 1. September 2005 zugewiesenen drei Stellen der Besoldungsgruppe A 12 BBesO unverzüglich fortzuführen und über das Beförderungsbegehren des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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