Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 L 171/06

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 30. Januar 2006 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

3. Die Beschlußformel zu 1. soll den Beteiligten telefonisch vorab bekannt gegeben werden.


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