Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 11 K 1577/06

Tenor

Dem Kläger wird mit Wirkung vom 24. Mai 2006 für das Verfahren erster Instanz mit dem sinngemäßen Begehren,

den Bescheid der Beklagten vom 14. November 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom April 2006 hinsichtlich des Bewilligungs-zeitraums vom 1. Februar 1999 bis zum 31. Oktober 1999 aufzuheben,

ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und der zur Vertretung bereite Rechtsanwalt T. aus C. beigeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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