Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 3356/06

Tenor

Dem Beklagten wird aufgegeben, die Verwaltungsvorgänge zu vervollständigen und die bisher zurückgehaltenen Unterlagen (Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft X. sowie Grundsatz- und Kostenprüfungsbericht (Bl. 89 bis 105 der Verwaltungsvorgänge)) vorzulegen.


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