Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 857/07

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2500,00 Euro festgesetzt.


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