Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 1014/07

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der vom Antragsteller erhobenen Klage 5 K 2263/07 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 21. Juni 2007 zur Nutzungsänderung in eine Gaststätte mit Schankbetrieb, Musikdarbietungen und Tanzangebot auf dem Grundstück L. Straße 107 in F. wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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