Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 33/08

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt X. aus H. wird abgelehnt.

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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