Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 L 82/08

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, eine der ihm für Januar 2008 zugewiesenen und noch nicht besetzten Stellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.