Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 581/08

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag der Antragstellerin auf Zulassung zur Cranger Kirmes 2008 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts spätestens bis zum 30. Juni 2008 neu zu entscheiden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.


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