Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 717/08

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache - 12 K 3897/08 - die Teilnahme an dem am 1. September 2008 begonnenen Aufstiegslehrgang für Beamte des mittleren nichttechnischen Dienstes zu ermöglichen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2500,00 Euro festgesetzt.


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