Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 688/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 3164/08 des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 14. Mai 2008 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.


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