Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 K 3891/07

Tenor

Der Bescheid des Personalamtes der Bundeswehr vom 23. Mai 2007 und der Widerspruchsbescheid vom 15. November 2007 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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