Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 L 564/09

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Az.:9 K 2361/09) gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vom 5. Mai 2009 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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