Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 721/09

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 2861/09 gegen den Bescheid vom 5. Juni 2009 (Rücknahme der Ernennung zum Beigeordneten) wird wiederhergestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 20.929,97 Euro festgesetzt.


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