Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14a K 4767/08.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 5. September 2008 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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