Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 57/10

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis - 5 K 531/09
24. Februar 2010
5 K 531/09 24. Februar 2010

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