Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 1112/10

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 4122/10 des Antragstellers gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 24. Februar 2010 mit Nachtrag vom 5. November 2010 zur energetischen Sanierung und zum Umbau des Studentenwohnheimes M.-------straße 80 sowie zum Neubau eines Verbindungsgebäudes und zur Erneuerung der Fassade und der Fenster des Gebäudes M.-------straße 84 auf dem Grundstück M.-------straße 80-84 (Gemarkung M1. , Flur 5, Flurstücke 445, 946) in Bochum wird angeordnet. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen die Antragsgegnerin zu 1/2 und der Beigeladene zu 1/2. Im übrigen tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.


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