Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14a L 1579/10.A

Tenor

Dem Antragsteller wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt U. C. aus N. zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ansässigen Rechtsanwalts beigeordnet. Im übrigen wird der Antrag auf Beiordnung abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden.


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