Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7a L 85/11.A

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt I. aus E. wird abgelehnt.

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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