Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 1570/10

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auf 7.000,00 EUR festgesetzt.


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