Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 224/11

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 950/11 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. Januar 2011 wird insoweit angeordnet, als dem Antragsteller darin unter Ziffer 2 ein Zwangsgeld angedroht wurde. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 4/5 und der Antragsgegner zu 1/5.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.