Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 286/11

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 1190/11 des Antragstellers gegen die Widerrufsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 8. März 2011 wird wiederhergestellt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.


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