Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 K 3415/10

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt. Der Kläger trägt die nach Erlass des Gerichtsbescheides angefallenen Kosten des Verfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.