Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 K 5952/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 13 Tage Erholungsurlaub für das Jahr 2010 gutzuschreiben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu voll-streckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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