Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 947/11

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 2202/11 gegen die den Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 29. März 2011, Az.: 61-51-02215-2011, zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück N. 33 in F. (Gemarkung Gerschede, Flur 1, Flurstück 652) wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

2. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.


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