Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 1416/11

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Legarth aus Recklinghausen wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

3. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt


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