Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 998/11

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Justizministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2010 erneut ausgeschriebene Stelle einer Präsidentin/eines Präsidenten des Sozialgerichts bei dem Sozialgericht Duisburg dem Beigeladenen zu übertragen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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