Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 1382/11

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert beträgt 6.000 EUR.


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