Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 303/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 1479/12 der Antragsteller gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Antragsgegnerin ohne Datum über 22.319,62 EUR wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert beträgt 5.579,91 EUR.


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