Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 L 689/12

Tenor

. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, eine erneute Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts darüber zu treffen, ob der Antragsteller der Schulkonferenz des U. -I. -Gymnasiums in X. zur Wahl zum Schulleiter vorzuschlagen ist. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 19.884,48 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.