Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 11 K 3092/11

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung seines Bescheides vom 27. Juni 2011 verpflichtet, für das Jahr 2011 eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 27.698,34 EUR zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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